Justizvollzugskrankenhaus NRW
Gesundheits- und Krankenpfleger/in bzw. Pflegefachkraft
Fröndenberg · Deutschland
Über die Stelle
Arbeitgeber: Justizvollzugskrankenhaus NRW
Arbeitsort: Fröndenberg, Deutschland
Beschäftigung: Vollzeit mit Teilzeitmöglichkeit
Vergütungsangabe der Quelle: TV-L KR 7
Bewerbungsfrist: 31.12.2026
Das Land Nordrhein-Westfalen sucht für das Justizvollzugskrankenhaus NRW in Fröndenberg zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Gesundheits- und Krankenpfleger/in bzw. Pflegefachkraft befristet bis zunächst zum 31.12.2027 in Voll- und Teilzeit (m/ w/ d).
Die im Jahre 1979 als städtisches Krankenhaus in Fröndenberg erbaute Einrichtung wurde 1984 für den Strafvollzug erworben und ist seit 1986 als einziges Vollzugskrankenhaus des Landes Nordrhein-Westfalen Kernpunkt der medizinischen Versorgung der zurzeit etwa 14.000 Inhaftierten in Nordrhein-Westfalen. Das Krankenhaus verfügt über 4 Hauptabteilungen (Innere Medizin, Chirurgie, Psychiatrie, Anästhesie). Zusätzlich sind Belegbetten für die Fachgebiete Orthopädie, HNO, Urologie und Gynäkologie vorhanden. Die Gesamtbettenzahl beträgt 192 einschließlich der Behandlungsplätze auf der Intensivstation (6 Planbetten mit räumlich angeschlossenen 2 operativen Aufwachplätzen). Pro Jahr werden rd. 1.900 Patienten stationär behandelt. Die Zahl der ambulanten Vorstellungen liegt bei ca. 5.500 pro Jahr. Das Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen hat den rechtlichen Status einer Justizvollzugsanstalt und ist eine Einrichtung des Landes. Neben dem medizinischen Bereich (Krankenhausbereich) besteht eine Abteilung für Frauen mit Kindern im Vorschulalter (Mutter-Kind-Abteilung) mit 16 Plätzen (offener Justizvollzug).
Aufgaben:
sach- und fachgerechte Patientenversorgung unter Beachtung der Besonderheiten des Strafvollzuges
Assistenz bei therapeutischen und diagnostischen Eingriffen
Messung und Dokumentation von Vitalzeichen
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme oder Körperhygiene
OP-Vorbereitung
organisatorische Aufgaben
Teilnahme an Fortbildungen
Voraussetzungen:
fachliche Qualifikation:
abgeschlossene Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in bzw. Pflegefachmann/-frau
persönliche Qualifikation:
Initiative und Einsatzbereitschaft
Teamfähigkeit
Belastbarkeit
Organisationsfähigkeit
Lernbereitschaft
Kommunikatives und empathisches Auftreten
Freude am Umgang mit Menschen
Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
eigenverantwortliches und selbständiges Arbeiten
Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit
Wir bieten:
einen Arbeitsplatz in Voll- oder Teilzeit (100% = zurzeit 38,5 Std./Woche)
ein angenehmes und kollegiales Arbeitsverhältnis in einem kleinen, aufgeschlossenen Team
eine strukturierte und intensive Einarbeitung
Rücksichtnahme der familiären Situation bei der Dienstplangestaltung
Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung
kostenlose Parkplätze
kostenlose Getränkeversorgung über einen Frischwasserspender
Die Vergütung erfolgt gemäß dem für das Land NRW gültigen Tarifvertrag nach Entgeltgruppe KR 7 einschließlich der üblichen Sozialleistungen und Zulagen des Justizvollzuges sowie einer Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge/ Betriebsrente (VBL) und die Anerkennung bisheriger Berufserfahrung.
Das Justizvollzugskrankenhaus NRW strebt die Erhöhung des Frauenanteils in den Bereichen an, in denen sie unterrepräsentiert sind.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbung von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Vor Einstellung ist ein ausreichender Impfschutz gegen Masern (§ 20 Abs. 8 S. 2 i. V. m. Abs. 9 S. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) oder eine Masernimmunität bzw. Impfkontraindikation (§ 20 Abs. 9 S. 1 Nr. 2 IfSG) nachzuweisen.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der automatisierten Verarbeitung, Speicherung sowie der Übermittlung Ihrer im Rahmen des Auswahlverfahrens erhobenen Daten durch das Justizvollzugskrankenhaus NRW einverstanden.
Quelle geprüft am 17.10.2026 12:40